Die Grundrechnung
Die Grundrechnung
Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt den Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser Wert ist häufig die wirtschaftliche Vergleichsgröße, wenn nicht repariert wird.
- WBW
- Restwert
- Wiederbeschaffungsaufwand
Ratgeber Totalschaden
Wenn Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert im Gutachten stehen, entscheidet nicht ein Bauchgefühl, sondern die wirtschaftliche Rechnung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Werte relevant sind und wann die 130-Prozent-Regel eine Reparatur trotzdem möglich machen kann.
Der Kern
Wirtschaftlich ist ein Totalschaden, wenn die Reparatur im Verhältnis zu Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht mehr sinnvoll ist. Genau deshalb müssen die Werte im Gutachten sauber, nachvollziehbar und marktgerecht ermittelt werden.
Die Grundrechnung
Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt den Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser Wert ist häufig die wirtschaftliche Vergleichsgröße, wenn nicht repariert wird.
Warum der Restwert kritisch ist
Ein zu hoch angesetzter Restwert reduziert die Auszahlung. Deshalb muss nachvollziehbar sein, woher das Restwertangebot stammt und ob es für den Geschädigten realistisch erreichbar ist.
Wann Reparatur trotzdem möglich ist
Bei besonderem Integritätsinteresse kann die 130-Prozent-Regel greifen. Dafür reicht kein Wunsch – Reparaturumfang, Qualität und Weiternutzung müssen passen.
Vertiefende Themen
Die weiterführenden Artikel ordnen die Rechtslage ein, zeigen typische Kürzungsstrategien der Versicherer und führen zu Ihrem lokalen Ansprechpartner.
Wiederbeschaffungswert
Der Wert hängt von Zustand, Laufleistung, Ausstattung, regionalem Markt und Vorschäden ab. Für Geschädigte ist wichtig: Es geht nicht um Wunschpreise, sondern um ein plausibel beschaffbares Ersatzfahrzeug.
Restwert
Restwertangebote müssen zum Fahrzeug, Schadenbild und erreichbaren Markt passen. Ein theoretisch hoher Restwert hilft dem Geschädigten nicht, wenn er praktisch nicht sauber realisierbar ist.
130-Prozent-Regel
Wenn der Geschädigte das Fahrzeug behalten und fachgerecht reparieren lässt, können Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts unter engen Voraussetzungen ersatzfähig sein. Die konkrete Bewertung gehört in Gutachten und anwaltliche Prüfung.
Gutachten lesen
Wer diese Begriffe trennt, versteht den Versicherungsbrief schneller und kann Rückfragen gezielter stellen.
Wert 1
Was eine fachgerechte Instandsetzung voraussichtlich kostet.
Wert 2
Was ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall kosten würde.
Wert 3
Was das beschädigte Fahrzeug noch erlösen kann.
Weiterführende Seiten
Nach dem Lesen wissen Sie, welcher nächste Schritt für Ihren Fall sinnvoll ist – Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder der Termin in Ihrer Stadt.
Einsatzgebiet
Das Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Nierstein. Vor-Ort-Termine in Mainz, Oppenheim, Worms, Wiesbaden und Umgebung werden mobil abgestimmt – meist innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur im Verhältnis zu Wiederbeschaffungswert und Restwert wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert reguliert, wenn nicht repariert wird. Weitere Positionen wie Abmelde- oder Anmeldekosten können hinzukommen.
Unter engen Voraussetzungen kann eine Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattungsfähig sein, wenn fachgerecht repariert und das Fahrzeug weiter genutzt wird.
Weil ein hoher Restwert die Auszahlung senkt. Er muss zum konkreten Fahrzeug und zu einem realistisch erreichbaren Markt passen.
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