Ratgeber Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden – was die Zahlen im Gutachten bedeuten.

Wenn Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert im Gutachten stehen, entscheidet nicht ein Bauchgefühl, sondern die wirtschaftliche Rechnung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Werte relevant sind und wann die 130-Prozent-Regel eine Reparatur trotzdem möglich machen kann.

  • Was ein vergleichbares Fahrzeug kostet
  • Was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist
  • Reparatur in engen Grenzen möglich

Der Kern

Totalschaden heißt nicht automatisch: Das Auto ist technisch nicht reparierbar.

Wirtschaftlich ist ein Totalschaden, wenn die Reparatur im Verhältnis zu Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht mehr sinnvoll ist. Genau deshalb müssen die Werte im Gutachten sauber, nachvollziehbar und marktgerecht ermittelt werden.

Die Grundrechnung

Die Grundrechnung

Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt den Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser Wert ist häufig die wirtschaftliche Vergleichsgröße, wenn nicht repariert wird.

  • WBW
  • Restwert
  • Wiederbeschaffungsaufwand

Warum der Restwert kritisch ist

Warum der Restwert kritisch ist

Ein zu hoch angesetzter Restwert reduziert die Auszahlung. Deshalb muss nachvollziehbar sein, woher das Restwertangebot stammt und ob es für den Geschädigten realistisch erreichbar ist.

  • Restwertangebot
  • Marktbezug
  • Auszahlungsbetrag

Wann Reparatur trotzdem möglich ist

Wann Reparatur trotzdem möglich ist

Bei besonderem Integritätsinteresse kann die 130-Prozent-Regel greifen. Dafür reicht kein Wunsch – Reparaturumfang, Qualität und Weiternutzung müssen passen.

  • Integritätsinteresse
  • fachgerechte Reparatur
  • Weiternutzung

Vertiefende Themen

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Die weiterführenden Artikel ordnen die Rechtslage ein, zeigen typische Kürzungsstrategien der Versicherer und führen zu Ihrem lokalen Ansprechpartner.

130-Prozent-Regel

Ausnahme bei fachgerechter Reparatur und Weiternutzung.

Wenn der Geschädigte das Fahrzeug behalten und fachgerecht reparieren lässt, können Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts unter engen Voraussetzungen ersatzfähig sein. Die konkrete Bewertung gehört in Gutachten und anwaltliche Prüfung.

Gutachten lesen

Vier Werte bestimmen die Richtung.

Wer diese Begriffe trennt, versteht den Versicherungsbrief schneller und kann Rückfragen gezielter stellen.

Wert 1

Reparaturkosten

Was eine fachgerechte Instandsetzung voraussichtlich kostet.

Wert 2

Wiederbeschaffungswert

Was ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall kosten würde.

Wert 3

Restwert

Was das beschädigte Fahrzeug noch erlösen kann.

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Nach dem Lesen wissen Sie, welcher nächste Schritt für Ihren Fall sinnvoll ist – Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder der Termin in Ihrer Stadt.

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Büro in Nierstein, mobil in Mainz, Oppenheim und Worms.

Das Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Nierstein. Vor-Ort-Termine in Mainz, Oppenheim, Worms, Wiesbaden und Umgebung werden mobil abgestimmt – meist innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf und nächsten Schritten.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur im Verhältnis zu Wiederbeschaffungswert und Restwert wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.

Bekomme ich bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt?

In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert reguliert, wenn nicht repariert wird. Weitere Positionen wie Abmelde- oder Anmeldekosten können hinzukommen.

Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?

Unter engen Voraussetzungen kann eine Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattungsfähig sein, wenn fachgerecht repariert und das Fahrzeug weiter genutzt wird.

Warum sollte der Restwert geprüft werden?

Weil ein hoher Restwert die Auszahlung senkt. Er muss zum konkreten Fahrzeug und zu einem realistisch erreichbaren Markt passen.

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