Die Versicherung will ihren Gutachter schicken – müssen Sie zustimmen?
Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell und bietet einen Prüfdienst oder Partnergutachter an. Das klingt bequem, ist aber Schadensteuerung. Im Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Höflich bleiben, nichts unterschreiben, eigenen Sachverständigen wählen.
Die kurze Antwort
Ein Angebot der Versicherung ist kein Zwang.
Wichtig ist die Unterscheidung: Bei einem Haftpflichtschaden stehen Sie nicht im Lager der gegnerischen Versicherung. Sie dürfen einen Gutachter Ihres Vertrauens wählen, sofern der Schaden nicht bloß bagatellartig ist.
Was Sie am Telefon sagen können
Was Sie am Telefon sagen können
„Danke, ich nehme das auf. Ich beauftrage zunächst einen unabhängigen Sachverständigen und melde mich mit dem Gutachten.“ Mehr müssen Sie nicht erklären.
freundlich bleiben
keine Zusage
Schadennummer notieren
Was Sie nicht unterschreiben sollten
Was Sie nicht unterschreiben sollten
Unklare Vollmachten, Reparaturfreigaben oder Abtretungen an die Gegenseite sollten nicht vorschnell unterschrieben werden. Erst prüfen, dann entscheiden.
keine Blanko-Vollmacht
keine voreilige Freigabe
keine Abtretung an Gegenseite
Warum ein eigener Gutachter zählt
Warum ein eigener Gutachter zählt
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden am Fahrzeug, nicht nur die Sparlogik der Regulierung. Das ist besonders wichtig bei Minderwert, Restwert und Nutzungsausfall.
unabhängig
vollständig
nachvollziehbar
Vertiefende Themen
Passende Themen und lokale Einstiege im Überblick.
Die weiterführenden Artikel ordnen die Rechtslage ein, zeigen typische Kürzungsstrategien der Versicherer und führen zu Ihrem lokalen Ansprechpartner.
Haftpflicht statt Kasko
Die freie Wahl gilt vor allem beim fremdverschuldeten Unfall.
Bei Kaskoschäden kann Ihre eigene Versicherung vertraglich stärker steuern. Beim Haftpflichtschaden geht es dagegen um Ersatzansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung.
„Unser Gutachter ist kostenlos“, „wir übernehmen die Werkstatt“ oder „das geht dann schneller“ sind keine neutralen Hinweise. Sie sollen Abläufe steuern. Wer unabhängig prüfen lässt, behält die Entscheidung über Schadenhöhe und Reparaturweg besser in der Hand.
Ein Gutachter, den Sie auch nach dem Termin erreichen.
Main-KFZ Gutachter koordiniert mobile Besichtigungen aus Nierstein für Mainz, Oppenheim, Worms und Wiesbaden. Sie sprechen direkt mit Marc Hammerschmidt B.Eng. – nicht mit einer Hotline.
Büro in Nierstein, mobil in Mainz, Oppenheim und Worms.
Das Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Nierstein. Vor-Ort-Termine in Mainz, Oppenheim, Worms, Wiesbaden und Umgebung werden mobil abgestimmt – meist innerhalb von 24 Stunden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf und nächsten Schritten.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich nein. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen, wenn es nicht nur um einen Bagatellschaden geht.
Was sage ich, wenn die Versicherung schon einen Termin vereinbaren will?
Sagen Sie freundlich, dass Sie zuerst einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Notieren Sie die Schadennummer und geben Sie keine bindende Zusage.
Ist der Versicherungsgutachter wirklich kostenlos?
Er kostet Sie meist nicht direkt, arbeitet aber im Auftrag der Versicherung. Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern wer den Schaden vollständig und unabhängig dokumentiert.
Kann ich wechseln, wenn der Versicherungsgutachter schon da war?
Ein eigenes Gutachten kann weiterhin sinnvoll sein, wenn der Schaden unvollständig bewertet wurde. Die Erstattung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Direkter Kontakt
Rufen Sie an – Sie sprechen direkt mit dem Sachverständigen.
Am Telefon erreichen Sie Marc Hammerschmidt B.Eng persönlich. Kein Callcenter, kein Prüfdienst. Wir klären Ihren Fall in wenigen Minuten und stimmen einen Besichtigungstermin ab – meist noch am selben oder nächsten Werktag.